Einmal im Jahr erhalten Mieter in Österreich die Betriebskostenabrechnung. Da diese oft Nachzahlungen nach sich zieht, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Wie und bis wann muss abgerechnet werden? Und welche Möglichkeiten haben Mieter, die Zahlen zu kontrollieren?
Die gesetzliche Legungsfrist
Für Wohnungen im Anwendungsbereich des MRG gilt: Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung muss die Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres an einer gut sichtbaren Stelle im Haus (meist das Schwarze Brett) aushängen. Eine direkte Zustellung per Post ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber oft zusätzlich gemacht.
Wird diese Frist versäumt, ist eine etwaige Nachforderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt nicht fällig. Eventuelle Guthaben der Mieter (wenn die monatlichen Akonti höher waren als die tatsächlichen Kosten) müssen hingegen trotzdem ausbezahlt werden.
Ihr Recht auf Belegeinsicht
Eine reine Summenaufstellung reicht nicht aus. Mieter haben das gesetzliche Recht auf Belegeinsicht. Sie dürfen verlangen, die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege im Original einzusehen. Alternativ kann man sich auch Kopien auf eigene Kosten anfertigen lassen.
Tipp: Eine sorgfältige Kontrolle der Belege (z.B. passen die Rechnungsdaten zum Gebäude? Wurden Reparaturrechnungen fälschlicherweise als laufende Wartung verbucht?) deckt häufig Fehler auf.
Was tun bei Fehlern?
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben, sollten Sie aktiv werden:
- Zunächst empfiehlt sich das Gespräch mit der Hausverwaltung, um Unklarheiten direkt zu beseitigen.
- Bezahlen Sie eine strittige Nachzahlung sicherheitshalber nur „unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung“.
- Lassen Sie die Abrechnung professionell überprüfen. In Gemeinden mit einer Schlichtungsstelle (z.B. die MA 50 in Wien) kann ein kostenloses Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung eingeleitet werden. In allen anderen Gemeinden ist das Bezirksgericht zuständig.
Gut zu wissen: Sie haben bis zu drei Jahre (manchmal sogar länger, je nach Einzelfall und mietvertraglicher Regelung) Zeit, um eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung anzufechten.
Stand der rechtlichen Einschätzung: Mai 2026. Quelle: oesterreich.gv.at, Mieterschutzverband. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung.